Antrag vom 20.11.2018
Seit die vom Gesetzgeber festgelegten Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Grenzwerte verschiedenen Akteuren als Grundlage dienen, um Kfz-Fahrverbote einzuklagen, wird über diese Grenzwerte diskutiert. Dabei wird nicht nur die Art und Weise der Messung/ Ermittlung von Luftschadstoffwerten - namentlich die Positionierung von Messstationen - in Frage gestellt, sondern auch die Höhe der festgelegten Grenzwerte.
In den letzten Tagen und Wochen haben namhafte Experten eindrucksvoll aufgezeigt und dargestellt, dass es sich bei dem Grenzwert für Stickstoffdioxid um einen willkürlich festgelegten und politisch (EU) gewollten Wert handelt (siehe Berichterstattung in den Medien). Gesundheitlich bedenklich seien die Stickstoffdioxid-Werte, die in deutschen Städten gemessen werden, nicht, so die Fachleute. Vor dem Hintergrund, dass von Gerichten, die sich natürlich an die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte halten, in immer mehr Städten Fahrverbote angeordnet werden, und aufgrund der Tatsache, dass diese Fahrverbote viele Endverbraucher vor kaum lösbare finanzielle Herausforderungen stellen, halten wir Freie Wähler die aktuelle Situation für äußerst fragwürdig und unverantwortlich.
Erwähnt muss an dieser Stelle auch werden, dass der vorzeitige Austausch von vergleichsweise jungen Fahrzeugen mehr ökologische Fragen aufwirft als löst. Schließlich setzt die Produktion von neuen Fahrzeugen ebenfalls Luftschadstoffe frei und kostet zudem eine Menge Energie. Hinzu kommt die schwerwiegende Frage danach, was mit den nach aktuellem Stand nicht mehr nutzbaren Fahrzeugen passieren wird.
Wir beantragen:
Die beiden Fragen können zeitlich unabhängig voneinander beantwortet werden.
Bei Frage 1. bitten wir um schnelle Stellungnahme des Oberbürgermeisters.