Antrag vom 15.06.2018
Dieser Antrag bezieht sich auf die Stellungnahme zu unserem Antrag Nr. 283/2017 vom 06.10.2017.
Eingangs möchten wir betonen, dass es uns missfällt, wie die Stadtverwaltung mit unserem Antrag umgegangen ist. Obwohl eine Präsentation der Bedarfsanalyse "Bautätigkeit und Baubedarfe in Stuttgart und den Umlandkreisen" mit anschließender Diskussion beantragt war, wischt die Stadtverwaltung diese klar formulierte Bitte mit einer Stellungnahme vom Tisch. Und das nach langen 8 Monaten Wartezeit und ohne Zwischennachricht oder Rücksprache.
Ausführlich wird in der Stellungnahme erläutert, warum es sich bei der in der Bedarfsanalyse genannten Zahl von benötigten ca. 5.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr aus Sicht der Stadtverwaltung um eine - Zitat - "fiktive Bedarfszahl" handelt. Unter Ziffer 5. der Stellungnahme, "Fazit/ Schlussfolgerung" heißt es in Absatz 2: "Im Sachstandsbericht 2016 der Zeitstufenliste Wohnen werden insgesamt rund 24.000 Wohneinheiten gelistet. Davon können mit Stand von heute in einem Horizont von bis zu drei Jahren ca. 13.000 Wohneinheiten generiert werden. Mittel- und langfristig stehen weitere rund 11.000 Wohnungen zur Verfügung." Demnach müssten in Stuttgart im Zeitraum 2018 bis 2021 pro Jahr - rein rechnerisch - ca. 4.333 Wohneinheiten gebaut werden können.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik zu folgenden Fragen: