Antrag vom 09.05.2017
Trotz hervorragender Konjunktur haben wir eine steigende Zahl von arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in Stuttgart, hierunter auch viele alleinerziehende Frauen.
Zu der bestehenden Statistik des SGB II kommen noch die Jugendlichen hinzu, die im Rechtskreis des SGB III arbeitslos gemeldet sind, sowie die Jugendlichen, die sich im sog. Übergangssystem befinden und zunächst noch eine Ausbildung brauchen.
Der Umstand, dass das Jobcenter die alleinerziehenden Frauen mit Kindern unter drei Jahren nicht vermitteln muss, ändert nichts an der deren Existenz in unserer Stadt. Sie sollen künftig in der Gesamtstatistik aufgeführt werden.
Manche bestehenden Projekte werden nicht ausreichend genutzt. Mit Stand März 2017 konnten beispielsweise von max. 50 Jobcenterplätzen BAE plus/ Ausbildungschance nur 26 Plätze belegt werden. Dies ist in Anbetracht der vielen unversorgten Jugendlichen und der nachgewiesenen Erfolge des Projekts nicht nachvollziehbar. Zumal die 30 zur Verfügung gestellten städtischen Plätze zu Beginn des Ausbildungsgangs voll belegt waren und nun, trotz Fluktuation bei der Zielgruppe, immer noch eine Belegung von 80 % aufweisen.
Auch durch das Stuttgarter Arbeitsbündnis Schule und Beruf sowie die Steuerungsgruppe U 25, die als Beirat des Arbeitsbündnisses agiert, konnten kaum wesentliche Ergebnisse erzielt werden, die zur Senkung der Zahl arbeitsloser Jugendlicher in Stuttgart beigetragen hätten.
Wir sind der Auffassung, dass hier einzelne Projekte nicht mehr ausreichen, sondern ein wirksames Gesamtkonzept für Stuttgart benötigt wird.
Wir beantragen daher :
Die Referate Soziales und gesellschaftliche Integration (SI) und Jugend und Bildung (JB) legen dem Gemeinderat - dem Sozial- und Gesundheitsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Schulbeirat - vor den Haushaltsplanberatungen ein ämterübergreifendes Konzept vor.
Ziel des Konzeptes ist es, die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen in Stuttgart zu senken.
Besonders berücksichtigt werden sollen dabei folgende Gruppen:
- Alleinerziehende junge Frauen unter 25
- Jugendliche, die ohne Abschluss die Schule verlassen
- Junge Menschen unter 25, die nicht im SGB-II-Bezug sind
Das Konzept soll alle Finanzmittel auflisten, die bislang für das Thema im Haushalt 2016/17 verwendet wurden. Ferner soll dem Gemeinderat dargestellt werden, welche Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes in den Rechtskreisen SGB VIII, SBG II und SGB III zukünftig umgesetzt werden und ggf. welche Finanzmittel hierfür zusätzlich für den Haushalt 2018/19
benötigt werden.
Am Gesamtkonzept zur Senkung der Zahl arbeitsloser Jugendlicher in Stuttgart sollen alle Stellen beteiligt werden, die in diesem Themenbereich tätig sind, wie beispielsweise das Jugendamt, das Jobcenter, die Arbeitsagentur, die Arbeitsförderung, die freien Träger z.B. der Jugendberufshilfe.
Die Verwaltung benennt im Konzept die methodische Umsetzung sowie das Amt innerhalb der Verwaltung, das die Verantwortung für das Gesamtkonzept trägt.